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Neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2011 - Prüfung auf Legionellen

Nachfolgend stellen wir Ihnen die zusätzliche Pflichten, die durch die neue TrinkwV kommen, dar:

 

Großanlagen die zur Trinkwassererwärmung genutzt werden (Zapfstellen, die das Wasser "vernebeln", z.B. Duschen), müssen beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Das Warmwasser muss mind. 1 x jährlich auf Vorkommen von Legionellen untersucht werden.

 

Die Meldepflicht für eine Trinkwassergroßanlage gilt ab einem Volumen von mehr als 400 Liter und bei einer Warmwasserleitung, die mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Ausgang des Warmwasserspeichers und der Entnahmestelle hat.

 

Eine Anmeldung der Trinkwasseranlage wird durch ein spezielles Anmeldeformular beim jeweiligen Gesundheitsamt angemeldet. Dieses Formular steht nachfolgend zum Download bereit. Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen. 

 

Eine Untersuchung des Warmwassers auf Legionellen erfolgt durch die Probeentnahme am Ausgang des Warmwasserspeichers sowie an verschiedenen Zapfstellen im Gebäude. Hierzu muss am Ausgang des Warmwasserspeichers ein spezielles Probeentnahmeventil eingebaut werden. Bis zum 31.10.2012 muss das Untersuchungsergebnis der Probeentnahme beim Gesunheitsamt vorliegen.

 

Die Probeentnahme darf nur durch zertifizierte Fachfirmen (z. Bsp. SCHARR TEC) vorgenommen werden. Die Untersuchung der Probeentnahme erfolgt durch ein akkreditiertes Labor.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung der Betreiberpflichten nach der neuen TrinkwV sowie bei der jährlichen Legionellen-Prüfung.

 

Bei weiteren Informationen stehen Ihnen unsere Sanitärmeister unter der Telefonnummer +49 (0) 711 67 23 58-0 oder per E-Mail an info(at)scharr-tec.de zur Verfügung.